Barrierefreiheit ist ein Thema das alle angeht: Auf Dauer in ihrer Mobilität Eingeschränkte , aber auch junge Menschen z.B. durch Unfall zeitweise gehbehindert, Reisende mit Gepäck, Rolli-Fahrer, Eltern mit kleinen Kindern und Kinderwagen, aber auch ältere Menschen. Gerade die Gruppe der älteren Menschen wird zukünftig noch deutlich anwachsen.

Barrierefrei bedeutet gemäß Behindertengleichstellungsgesetz :
„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

Bezogen auf einen Bahnhof bedeutet dies, dass der betroffene Personenkreis sowohl im Normalbetrieb, aber auch und insbesondere im Notfall den Bahnhof ohne fremde Hilfe nutzen können muß.
Eine Analyse von Stuttgart 21 und bestehendem Kopfbahnhof
ergibt folgendes Ergebnis:
* Stuttgart 21 benötigt für einen barriefefreien Zugang und Umsteigen 12 Aufzüge
* Der bestehende Kopfbahnhof ist über den Nordausgang barrierefrei erreichbar - und das, ohne Aufzüge oder Fahrtreppen benutzen zu müssen. Das Umsteigen ist völlig barrierefrei.

Noch deutlicher sind die Unterschiede beim einem Evakuierungsfall

* Stuttgart 21 hat keine barrierefreien Fluchtwege
* Der bestehende Kopfbahnhof hat barrierefreien Fluchtweg

- Heiner Geißler hat das Thema Fluchtwege deutlich thematisiert und fordert in seinem „Schlichterspruch“ für S21 plus barrierefreie Fluchtwege,
- Gleiches fordert auch der DIPB (Dachverband Integratives Planen und Bauen) in Stuttgart
(Datei: BS21mit DIPB V1 2-1.ppt; Erstellt:11.12.2010; Gedruckt: 08.01.2011)
Zitat Heiner Geißler: Im Interesse von Behinderten, Familien mit Kindern, älteren und kranken Menschen müssen die Durchgänge, gemessen an der bisherigen Planfeststellung, verbreitert werden, die Fluchtwege sind barrierefrei zu machen.

Diese Forderung würde darauf hinauslaufen, zusätzlich Zugangsrampen zu bauen, wie sie in einigen anderen Bahnhöfen auch schon vorhanden sind.
Bahntechnikvorstand Kefer sagt hierzu, dies sei bei S21 nicht umsetzbar, insbesondere wegen der zu überwindenen Höhe von 7 m und der geforderten geringen Steigung dieser Rampen.
Anm.: Man würde eine Rampenlänge von ca 140 m benötigen.

H. Kefer empfiehlt, im Bezug auf den Evakuierungsfall, in welchem die Aufzüge nicht nutzbar sind, dass gesunde Bahnkunden/Mitreisende die in ihrer Fortbewegung eingeschränkten Personen unterstützen. Etwa einen 80 kg schweren Rollstuhlfahrer in einer Paniksituation nach einer Explosion durch Rauch, flüchtende Menschen und entgegenkommende Rettungskräfte die 7 Meter Treppe hoch zu tragen. (Im bei S21 geplanten neuen Flughafenbahnhof müsste man so auf der Treppe absurde 25 Höhenmeter überwinden).

Der S21 Bahnhof kann die Forderungen von Heiner Geißler nicht erfüllen, er ist im Evakuierungsfall nicht barrierefrei.

Fazit: Der aktuelle Kopfbahnhof ist auch im Evakuierungsfall barrierefrei, er ist also S21 deutlich überlegen.